Notare in Deutschland sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Ihnen sind hoheitliche Befugnisse im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege übertragen. Hauptaufgabe sind insbesondere die Beratung und Durchführung von Beurkundungen und Beglaubigungen im Bereich des Grundstücks-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts.